Rücksicht aufeinander nehmen
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- Geschrieben von: Christian Christiansen
Es ist bestimmt nicht nur ein Sönnebüller Problem, es sollte aber einfach mal angesprochen werden. Hundehaufen gehören nicht in Nachbars Garten oder an den Straßenrändern mitten im Dorf! Meine Bitte an alle Hundehalter: lasst die Hinterlassenschaften eurer lieben Hunde nicht im Dorf liegen, sondern nehmt es in Tüten mit in den Hausmüll, oder werft die Tüten in einen Abfallbehälter des Dorfes. Wir haben in Sönnebüll mit 60,-€ im Jahr je Hund keine hohe Hundesteuer, weil wir auf die Vernunft der Hundebesitzer vertrauen. Solche Hundehaufen wie auf dem Foto sind die Ausnahme, sollte aber nicht passieren!
Ärgerlich sind auch die Pferdeäpfel auf den Rad- und Gehwegen, die auch mit wenig Aufwand entfernt werden können.
Leider wird vermehrt in der Feldmark an Straßenrändern und in Gräben unerlaubt Haus- und Sperrmüll, Flaschen, Kunststoffverpackungen sowie Laub- und Rasenschnitt, entsorgt. Es handelt sich nur um Ausnahmefälle, die aber allesamt Ordnungswiedrigkeiten darstellen, die zur Anzeige gebracht gehören!
Danke an alle die Mitbürger, die sich an die Regeln halten.
Ich hoffe auf die Einsicht bei denjenigen, die sich angesprochen fühlen, sich zu bessern. Nehmt Rücksicht auf Mensch, Natur und Umwelt.
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Die Corona Pandemie...
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- Geschrieben von: Christian Christiansen
... bestimmt zur Zeit auch unser Dorfleben. Abgesagt sind die anstehende Gemeindevertretersitzung, Feuerwehrübungen, das verschobene Biikebrennen, Aktion Sauberes Dorf, gemeinsames Radfahren, Seniorenkartenspielen im Feuerwehrhaus, gemeinsame Chronikarbeit, Familienfeste wie Geburtstage, Diamantene Hochzeit und auch die Konfirmation wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Schule, der Kindergarten und auch der Spielplatz werden hoffentlich in Kürze wieder geöffnet.
Unser Angebot von einigen freiwilligen beim Einkauf, Arztbesuch oder sonstiges zu helfen wurde kaum in Anspruch genommen. Das bedeutet, dass die Familien- und Nachbarschaftshilfe in unserem Dorf gut funktioniert. Noch ist mir in Sönnebüll keine Corona Infektion bekannt. Alle halten sich an die Vorschriften und Abstandsregelungen - so gut wie es eben geht.
In der Hoffnung auf eine baldige Lockerung wünsche ich allen Mitbürgern, auch im Namen der Gemeindevertretung, Gesundheit und Zuversicht in dieser ungewöhnlichen Zeit
Osterüberraschung
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- Geschrieben von: Rollo
Für den oberen Ortsteil von Sönnebüll erlebten wir eine besondere Osterüberraschung. Pastor Johannes Steffen kam zu uns mit einer "mobilen"Andacht am Ostersonntag. Die beiden Pastoren unserer großen Breklumer Kirchengemeinde hatten angeboten dort, wo es gewünscht wird, die Botschaft von der Auferstehung Jesu in die Gemeinden zu bringen. Festgottesdienste in unserer Breklumer Kirche durften ja wegen der Virus-Ansteckungsgefahr nicht stattfinden.
Dieses Angebot nahmen Bewohner der Flensburger Straße gerne an.Zur vereinbarten Zeit trafen sich die Nachbarn, natürlich in den verordneten Abständen,zum Teil auch "maskiert". Auch unsere Älteste 90-jährige Anneliese Martensen war gekommen. Unser Pastor hatte einen großen Lautsprecher in seinem Auto montiert und konnte so von allen gut verstanden werden. Begleitet wurde er von Olaf Brodersen, der uns mit seiner Posaunenmusik erfreute. Autofahrer, die vorbeifuhren, staunten nicht schlecht, als sie Gottes Wort und Posaunenmusik auf der Straße hörten.
Nach etwa 20 Minuten verabschiedeten sich Pastor und Musikant um zu ihrem nächsten Einsatz in die Sönnebüller Dorfmitte zu fahren.
Als Zeichen für gute Gemeinschaft hatten unsere Nachbarn Uta und Sven ein Osterwasser vorbereitet, das von allen, die an der Andacht teilgenommen hatten, dankbar getrunken wurde.So erlebten wir einen besonderen Ostersonntag!
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Illegale Müllentsorgung - wenn Sönnebüll zum Mülleimer wird
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- Geschrieben von: Rollo
Als wenn die Zeiten jetzt nicht schon anstrengend genug sind gibt es jetzt noch - ja nennen wir sie ruhig so - Idioten, die meinen ihren Müll illegal in der Natur entsorgen zu müssen. In einem Fall konnte zum Glück ein Bredstedter Mitbürger als Verursacher ermittelt werden. Leider ist so etwas "nur " eine Ordnungswiedrigkeit, die aber im ungünstigsten Fall nach § 69 Abs. 2 KrWG mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
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