Achtung: Das ist keine Rechtsberatung!
Um gleich einen allgemeinen Irrglauben zu widersprechen: Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nicht nur bis zur nächsten Kreuzung.
Ein Tempolimit ist erst dann aufgehoben, wenn es durch das Zeichen 278 oder 282 egalisiert wird oder durch ein anderes Gebotschild verändert wird. Das wäre in diesem Fall das Orstschild von Bredstedt bzw. Sönnebüll. Oder aber man verlässt die Flensburger Str. an einer Kreuzung oder Einmündung in eine Nebenstraße - dann endet natürlich auch das Streckenverbot.
Es kann auch vorkommen, das ein Tempolimit an einer Kreuzung oder an einer Auffahrt nicht wiederholt wird - wie z.B. an der Kreuzung Flensburger Str./Rosenburger Str. (Richtung Bredstedt) oder Flensburger Str./Norderfeldweg (Richtung Sönnebüll). Hier kann davon ausgegangen werden das ortsansässige Fahrer Kenntnis über die geltende Höchstgeschwindigkeit haben (siehe hierzu Oberlandesgericht Hamm Az. 2 Ss OWi 524/01).
Zusammenfassend lässt sich sagen das bei dem gegenwärtigen Stand der Beschilderung ab dem Ersten Schild 70 die Beschränkung bis zum Ortseingang Bredstedt, bzw. Sönnebüll gilt.